Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

  1. Es gelten die nachstehenden AGB für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern (gem. § 310 Abs. 1 BGB).
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  4. Gerichtsstand ist der für den Sitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort (derzeit: Amts - bzw. Landgericht Darmstadt

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Die in Verkaufsmedien enthaltenen Angebote wie auch individuelle mündliche oder schriftliche Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Alle zusätzlichen Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  3. Wird ein erteilter Auftrag vom Käufer storniert bzw. widerrufen, so muss der Käufer sicherstellen, dass sein Widerruf innerhalb von 2 Werktagen ab dem Tag seiner Bestellung dem Verkäufer bekannt wird. Nach Ablauf dieser Frist, ist der Verkäufer berechtigt, auf Abnahme der bestellten Ware zu bestehen oder bereits entstandene Kosten, mindestens aber 10% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
  4. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
  5. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise sind in Euro und gelten ab Produktionsort, zuzüglich Frachtkosten und Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Sie basieren auf der derzeitigen Kostenlage mit folgender Maßgabe: Erhöhen oder senken sich die Kosten der Rohstoffe oder andere, die Produktion betreffende Kosten und erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist der Verkäufer berechtigt, einen entsprechenden Kostenzuschlag/-abschlag zum Preis vorzunehmen.
  2. Bei Erstgeschäften oder Geschäften größerer Art ist der Verkäufer befugt, Vorkasse oder andere Zahlungssicherheiten vor Auslieferung bzw. Fertigungsbeginn (auch abweichend von Zahlungsbedingungen des Angebots) zu verlangen. Für Lieferungen ins Ausland wird grundsätzlich Vorkasse verlangt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Als Zahlungseingang gilt bei bargeldloser Zahlung die unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
  4. Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
  5. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Materialeigenschaften

  1. Die Systemkomponenten sind entweder aus Edelstahl, verz. Stahl oder Aluminium gefertigt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur - und sonstigen Unterschieden sind daher stets zu beachten und stellen keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
  2. Um den Gebrauchswert von Metall bei Einsatz im Außenbereich dauerhaft zu erhalten, kann eine regelmäßige Pflege durch Reinigung und Nachfettung erforderlich sein.
  3. Auf Edelstahloberflächen können durch Nutzung im Außenraum unter bestimmten Bedingungen rostähnliche Erscheinungen auftreten (sog. „Flugrost“). Die Ursache hierfür ist Kontakt mit rostenden und von außen zugeführten Eisenteilen des Umfeldes und nicht das Material selbst. Daher stellt dieses Phänomen keinen Mangel dar.
  4. Vermeidung von Rost (auch bei Normalstahl) setzt immer voraus, dass der angewandte Rostschutz (Verzinkung, KTL-Beschichtung und dergleichen) unbeschädigt bleibt oder Beschädigungen (auch schon der Farbbeschichtung) unverzüglich mit geeignetem, gleichwertigem Rostschutz ausgebessert wurden.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand, Verpackung und Lieferfrist

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Werden keine bestimmten Versandvorschriften angegeben, erfolgt der Transport nach Ermessen des Verkäufers, das er insbesondere in Hinsicht auf eine sorgfältige Beförderung ausüben wird. Auch bei Transport durch Personal und Transportraum des Verkäufers geht mit Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Käufer über.
  2. Die Verladung und Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet; Verpackung wird zurückgenommen, wenn der Käufer den Rücktransport organisiert und dessen Kosten trägt.
  3. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und gilt ab Werk. Sie verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
  4. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seine Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt - Patenrechtliches

  1. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware nur mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt. Gleiches gilt auch für den Nachbau des Systems. wobei dies sich auf die Grundidee bezieht. Abwandlungen im Profil, der Aufhängung und dergleichen gelten als Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Nachbau. Beachtet der Käufer diese Bestimmungen nicht, steht dem Verkäufer je Nachbaufall eine Vergütung / ein Schadensersatz von 500 Euro zu.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dieser ist unverzüglich nach Sichtbarwerden schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff HGB.
  2. Haftung bei Mängeln durch Transportschäden: Die Ware reist bei unfreier und freier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Transportschäden an Verpackung oder Ware sind auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief des Spediteurs bei Anlieferung zu vermerken, andernfalls kann aus auch versicherungs-rechtlichen Gründen kein kostenloser Ersatz geleistet werden!
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung für die im Originalzustand zurückgesandte Ware, Nachbesserung) festzulegen oder den Kaufpreis angemessen zu vergüten.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

§ 10 sonstige Mängel- und Haftungsbegrenzung

  1. Der Käufer erhält zu jeder gelieferten Produktgattung eine Montageanleitung, die sich auf das Produkt, nicht aber den Einbau vor Ort bezieht. Grundsätzlich kann der Einbau von jedem geschickten Heimwerker vorgenommen werden. Diesbezügliche Kenntnisse und Fähigkeiten hat der Käufer selbst einzuschätzen. Ansonsten empfiehlt der Verkäufer, den Einbau vor Ort von Fachpersonal ( Schlosser, Garten-Landschaftsbauer etc.) ausführen zu lassen.
  2. Das System ist für gefüllte und ungefüllte Torflügel bis zu 2 Meter Breite und Höhe geeignet. Bei größeren Toren ist bei Windfall und geöffnetem Flügel eventuell ein zu heftiges, unbeaufsichtigtes, unkontrolliertes Zuschlagen gegeben. Da hier das System am Fußpunkt hohen Belastungen ausgesetzt sein könnte, die nicht für jeden Einzelfall nachzuweisen sind, werden diesbezügliche Mängelrügen oder Haftungsansprüche ausgeschlossen. Das hieraus resultierende Risiko hat der Käufer eigenverantwortlich zu übernehmen.
  3. Der normale Gebrauch ist, den Torflügel mit dem System gehend zu begleiten und ein sanftes Hineinkleiden in die Wippe zu ermöglichen. Ein kraftvolles Zuschlagen ist zu vermeiden. Das Tor kann – mit einiger Mühe - durch Anheben des Verschlussprofils von außen, ohne das Tor selbst übersteigen zu müssen, geöffnet werden. Um diese Möglichkeit zu unterbinden, wenden Sie sich an den Verkäufer. Hierfür steht ein Nachrüstsatz zur Verfügung. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise führen ebenfalls zum Ausschluss von Mängel- und Haftungsansprüchen.
  4. Für die Offenhaltung des Tores wird eine Mulde / Kuhle für das Laufrad im Oberflächenbelag des Hofes, der Zufahrt empfohlen. Die Ausbildung kann für den Einzelfall sehr unterschiedlich erforderlich sein. Bei Windbelastung können auf den Flügel Kräfte auftreten, die diesen selbstständig in Bewegung setzten. Dann sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die Funktion des Offenhaltens hat der Käufer selbst zu prüfen und die Haftung hierfür zu übernehmen.

Widerrufsrecht für Verbraucher - Widerrufsrecht

  • Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen bzw. dem von Ihnen genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht, bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seine Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
    Ingenieurbüro Klett, Messeler Straße 9, 64291 Darmstadt

Widerrufsfolgen

  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
    Ausschluss des Widerrufsrechtes
    Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Ende der Widerrufsbelehrung